Die Maschinenrichtlinie regelt innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz, Liechtenstein sowie Türkei, Norwegen und Island das Inverkehrbringen von Maschinen. Sie stellt die grundlegenden Anforderungen bezüglich Sicherheit und Gesundheit. Wer eine Maschine konstruiert bzw. herstellt, muss wesentliche Bedingungen erfüllen:

  • Maschinendesign: Die Maschine muss mechanisch und elektrisch sicher gestaltet sein; die funktionale Sicherheit muss den Erfordernissen genügen.
  • Bedienung: Eine sichere Bedienung ist zu gewährleisten.
  • Sicherheits- und Schutzeinrichtungen: Die Sicherheits- und Schutzeinrichtungen der Maschine dürfen nicht einfach zu umgehen sein.
  • Konformitätsbewertungsverfahren: Das Verfahren mit einer qualifizierten Risikobeurteilung muss durchgeführt worden sein.
  • CE-Kennzeichnung: Das CE-Kennzeichen muss angebracht sein.
  • Technische Dokumentation: Komplett vorhandene Dokumentation, sowie eine Betriebsanleitung, die Benutzer/Bediener der Maschine deutlich auf vorhandene Risiken hinweist, muss vorhanden sein.

Auch wesentliche Änderungen an einer Maschine, z.B. infolge von Umbauten und Modernisierungen, erfordern ein erneutes Durchlaufen des Konformitätsbewertungsverfahrens. Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Änderung an einer Maschine sind geregelt und bei jeder Modifikation zu bewerten.

CE-Konformität:

Wenn Sie als Hersteller in der Europäischen Union eine Maschine in den Verkehr bringen möchten ist es unabdingbar zunächst die CE-Konformität zu erklären. Die CE-Kennzeichnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Mit dieser Erklärung versichern Sie als Hersteller, dass Ihr Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller relevanten EG-Richtlinien entspricht. 

Um eine CE-Konformität im Sinne der Maschinenrichtlinie zu erklären, sind in der Regel die folgenden schematisch dargestellten Schritte zu durchlaufen.

Bei diesen Entwicklungsschritten können wir Sie unterstützen:

  • Recherche zur Auswahl der relevanten EU-Rechtsvorschriften
  • Recherche zur Bestimmung relevanter Normen
  • Risikobeurteilung (Formalismus, Einbringen von Erfahrungen aus diversen Projektentwicklungen)
  • Sicherheitsfunktionen festlegen und validieren (Realisierung gemäß SIL-Anforderungen)
  • Automatisierung (Konzept, Programmierung und Visualisierung)
  • Technische Dokumentation (Zusammenstellung der konformen Dokumentation, Prüfung der Vollständigkeit)
  • Bedien- und Betriebsanleitung (Unterstützung der bei der Erstellung der Dokumente sowie Schulungsunterlagen)

Risikobeurteilung EN ISO 12100:

In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nimmt die Risikobeurteilung für eine in Verkehr zu bringende Maschine eine zentrale Rolle an.

„Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“ (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)